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Gepäckdiebstahl: was nun?

Melden und Sperren
Damit die Versicherung zahlt, muss die Polizei den Schaden aufnehmen, Sprachbarrieren entbinden nicht von dieser Pflicht. Außerdem sollten alle im Gepäck enthaltenen Kreditkarten oder Mobilfunktelefone schnell gesperrt werden. Dafür gibt es unterschiedliche Hotlines, die einheitliche Nummer 116 116 gilt bisher vor allem für einige Banken und Kreditkartenunternehmen, soll aber ausgebaut werden. Michael Denck, Geschäftsführer von Sperr-Notruf 116 116: "Ein ganz häufiges Problem ist, dass die Kunden nicht ihre Kontonummer und Bankleitzahl wissen. Ich empfehle deshalb, diese Daten irgendwo zu hinterlegen."

Notfallgeld mit Kopien
Die Botschaften erstellen bei Bedarf ein Ersatzdokument, wenn der Reisepass oder Personalausweis abhanden gekommen sind. Kopien aller wichtigen Unterlagen sind immer sehr hilfreich und hoffentlich in einem anderen Koffer untergebracht. Alternativ können aber auch die eingescannten Kopien in eine Webmappe abgelegt werden, einige Suchmaschinen bieten diesen Service an. Oder der Urlauber sendet sich die wichtigen Dokumente und Kontendaten selbst per E-Mail. Gibt es Geldprobleme, kann mit dem so genannten Blitzgiro etwa bei Western Union innerhalb von kurzer Zeit an fast jeden beliebigen Ort der Welt überwiesen werden kann.

Gepäckversicherung ist unsinnig
"Damit die Reisegepäckversicherung zahlt, muss man als Urlauber quasi auf dem Koffer gesessen haben", formuliert Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, spitz. "Eine solche Versicherung ist also meistens unnötig." Was die wenigsten Urlauber wissen: Wird in das Hotelzimmer eingebrochen, dann zahlt die heimische Hausratversicherung oft den Schaden. "Wichtig dabei: Der Urlauber meldet unverzüglich den entstandenen Schaden und belegt ihn glaubhaft", so Weidenbach. In vielen Verträgen wird dann eine Schadenssumme von bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme, meistens maximal 10.000 Euro, übernommen. Der Urlauber sollte ein Polizeiprotokoll und eine Bestätigung der Hotelleitung einholen, den Schaden sofort der heimischen Versicherung telefonisch melden und dort auch die weitere Vorgehensweise besprechen. Ob nun die eigene Hausratversicherung den Diebstahl begleicht, steht in den Versicherungsbedingungen. Im Zweifel sollte eine schriftliche Bestätigung besorgt werden. Viele Verbraucherzentralen bieten eine Schadensfallberatung an, wenn es Probleme gibt.

Linktipps:
Die Nummer gegen Karten-Kummer, rund um die Uhr. Unter 116 116 - aus dem Ausland +49 116 116 - können Urlauber Karten sperren lassen. Bisher sind vor allem Bank- und Kreditkartenunternehmen beteiligt.
Beim Auswärtigen Amt gibt es alle Botschaften der Bundesrepublik im Überblick.