Charterflüge
Was sind eigentlich Charterflüge? Charterflug bedeutet in Abgrenzung zum Linien- oder Billigflug, dass ein Reiseveranstalter bei einer Fluggesellschaft auf eigenes Risiko Flugplätze chartert/einkauft, um sie beispielsweise mit Unterkünften in einem Hotel und einem Transfer vom Flughafen zum Hotel zu einer Pauschalreise zu bündeln und mit einem Gesamtpreis zu verkaufen. Ein typischer Charterflieger (also eine Airline, die Plätze an Reiseunternehmen verkauft) ist zum Beispiel Condor.
Was viele nicht wissen: Man kann aber auch Charterflüge ohne eine Pauschalreise buchen und dies teilweise zu erstaunlich günstigen Tarifen. Der Hintergrund: Bekommt der Reiseveranstalter seine Pauschalpakete nicht verkauft, so verkauft er lieber noch seine reservierten Charterflug Plätze, als ganz auf den Flügen sitzen zu blieben. In unserer Flugsuche finden Sie übrigens auch Charterflug-Angebote, zum Beispiel von Expedia oder von Lastminute.com
Wie VTours Ryanair zum Charterflieger machen wollte
Billigairlines sind eigentlich keine Charterflug-Airlines. Umso mehr ärgerte sich Ryanair Chef O'Leary darüber, dass der Reiseveranstalter VTours Ryanair "über einen Trick zur Charterairline machen wollte". VTours kaufte nämlich Ryanairflüge auf und schnürte daraus mit eigenen Hotelangeboten Pauschalreise-Pakete.
Dies rief O'Leary natürlich auf den Plan. Sofort kündigte Ryanair an, dass man keine Passagiere mehr mitnehmen wolle, die Ihr Ticket nicht direkt bei Ryanair und vor allem auf Ihren eigenen Namen gebucht hätten. VTours hatte die Tickets nämlich alle auf sich ausstellen lassen und nicht auf den Namen der künftigen Pauschalreise Kunden.
Hintergrund dessen ist natürlich auch, dass Ryanair auf Ihrer Webseite auch Hotels anbietet und man sich hierdurch benachteidigt fühle. Dies ist auch verständlich, denn an den VTours Komplettpaketen verdiente V-Tours letztlich mehr als die Ryanair an deren eigenen Flügen. Wir leben jedoch in einer Marktwirtschaft. Wer günstig einkauft und teurer verkauft, der ist eben ein Fuchs.
Wir wollen uns hier aber gar nicht auf die Seite von einem der beiden Streithammel schlagen. Logisch ist jedoch, dass das Ticket stets auf den Namen des Passagiers ausgestellt sein muss. Ryanair könnte daher jedenfalls verlangen, dass die Tickets umgeschrieben werden. Dies ist aber grade beim Billigflieger eine teure Angelegenheit. Teilweise ist die Umschreibung eines Tickets sogar teurer als der Flugpreis selbst. (Weitere Tipps zum Billig-Fliegen, finden Sie auch hier.)
Ein weiterer Unterschied ist aber auch, dass z.B. Condor als Charterflieger seine Tickets ja mit Wissen und Wollen an Reiseveranstalter verkaufen will, Ryanair wollte dies jedoch nicht. Hätte man Kenntnis davon gehabt, dass die eigenen Flüge ein Teil eines Reisepakets sein sollten, dann hätte man vielleicht mehr Geld für das Ticket verlangt. Unter dem Motto: ich muss ja meinen Kunden kennen ...
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