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Flugtaxi adé

Nicht immer fliegt das Flugtaxi: "Der Flug wird annulliert." Berlin, Flughafen Tegel, etwa 9 Uhr. Chaos und Warten - und keine Informationen, mittlerweile spricht man offiziell nur noch von einer Verspätung. Ein Erfrischungsgutschein. Etwa fünf Stunden später geht die HLX-Nachfolgemaschine. Eigentlich ein klarer Fall: "Wir haben uns schriftlich bei HLX beschwert und auf Grundlage der Beförderungsbedingungen unter anderem eine Entschädigung von 1.400 Schweizer Franken gefordert", erzählt Ortrun Franchy, Assistentin der Geschäftsfühurng bei Transumet Umwelt- und Wassertechnik. Erfolglos. Zustehen würden Franchy bei einer Anerkennung der Grundlagen mindestens die Erstattung der Flugkosten und eine Entschädigung von 250 Euro. Bei einer Verspätung entfällt die Entschädigung. Die Antwort der Fluggesellschaft: "Nach einer Standardmail haben wir dann in einer weiteren Mail an die Kulanz von HLX appelliert, darauf aber bisher noch keine Antwort erhalten." Nicht immer leicht ist es also für Fluggäste, an ihr Recht zu kommen. Rund 20 telefonische und 15 schriftliche Beschwerden gehen täglich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA), der zuständigen Beschwerde- und Durchsetzungsstelle in Deutschland, ein. "Die Beschwerden richten sich dabei gegen viele unterschiedliche Unternehmen", betont dabei Cornelia Eichhorn, Pressesprecherin beim LBA.

Rechtsweg einschlagen
"Die eigenen Ansprüche sollten umgehend und direkt bei der Fluggesellschaft geltend gemacht werden", rät Cornelia Eichhorn vom LBA. Beim Luftfahrt-Bundesamt eingereichte Beschwerden dienen nicht der Sicherung privatrechtlicher Ansprüche und nicht der Unterstützung der beschwerdeführenden Fluggäste bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber den Luftfahrtunternehmen. Dagegen sind die Schlichtungsstelle Mobilität oder die Verbraucherzentrale mögliche Anlaufstellen für das weitere rechtliche Vorgehen. "Bisher haben wir noch keine Antwort erhalten", beschreibt zumindest Franchy. Kein Einzelfall: "Nach meiner Erfahrung reagieren die Gesellschaften erst, wenn Klage eingereicht wird", kommentiert Rechtsanwalt Johannes Lang. "Die Fluggesellschaften setzen auf Verschleppung und viele Fluggäste beharren auch dann nicht auf ihr Recht."

Linktipps
Das Luftfahrt-Bundesamt informiert über die Fluggastrechte und leitet Beschwerden an die Fluglinien weiter, es übernimmt aber keine Rechtsvertretung für den Reisenden. Auf der Website sind auch die fälligen Entschädigungen detailliert aufgelistet.