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Versichert auf die Insel

Etwa 26 Millionen Auslandskrankenversicherungsverträge gibt es in Deutschland. Und: "Diese Versicherung ist für alle Reisende dringend zu empfehlen", rät Thorsten Rudnik, Versicherungsexperte beim Bund der Versicherten: "Auch in EU-Staaten und in Staaten, mit denen eine Sozialversicherungsabkommen besteht, rate ich gesetzlich Krankenversicherten zu dem Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung." Denn der oft kostspielige Reiserücktransport ist hier definitiv nicht gesetzlich abgesichert, außerdem lehnen Ärzte im Ausland häufig die Behandlung "auf Krankenschein" ab. Dieser Schutz ist zudem für sehr wenig Geld zu haben: Unter zehn Euro kostet er im Normalfall für ein ganzes Jahr, die Reisedauer darf dann je nach Versicherer zwischen maximal 42 Tage und maximal acht Wochen betragen. Senioren müssen ein wenig tiefer in die Tasche greifen. Ist der Reisende privat krankenversichert, sollte er ins Kleingedruckte schauen oder den Versicherer fragen, in welchem Umfang und wie lange Versicherungsschutz in dem Reiseland besteht.

Reiserücktrittsversicherung
Unter anderem Krankheit, Todesfall im Familienkreis, Arbeitslosigkeit oder Schwangerschaft: Das sind Anlässe, in denen die Reiserücktrittsversicherung greift. Sie ist allerdings ganz schön teuer: Bei einem Reisewert von 2000 Euro werden um die 60 Euro fällig, teurere Reisen steigern die Prämie überproportional. "Ob sich eine Reiserücktrittsversicherung lohnt, hängt von der individuellen Einschätzung ab", erläutert Thorsten Rudnik. "Insbesondere bei lange im Voraus gebuchten und teuren Reisen und wenn durch Kinder oder ältere Mitreisende das Risiko der Erkrankung steigt, kann die Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein." Die Versicherung übernimmt dabei die anfallenden Stornokosten. Zu den so genannten Obliegenheitspflichten des Reisenden gehört es aber, diese niedrig zu halten. Zu beachten: Bei den meisten Versicherern muss innerhalb von 14 Tagen nach Reisebuchung auch die Versicherung abgeschlossen werden. Und: Kriegerische Ereignisse, Terroranschläge oder auch Naturkatastrophen sind aus Versicherungssicht kein Reiserücktrittsgrund. Allerdings zeigen sich in einem solchen Fall viele Reiseveranstalter kulant mit der Stornogebühr.

Unnötige Absicherungen
Unter die Kategorie "unnötig" fällt bei Reisen besonders die Gepäckversicherung: "Hier kommen sehr viele Beschwerden unserer Mitglieder", erläutert Thorsten Rudnik. Der Fachmann schildert: Selbst einem Reisenden, der durch ein Nickerchen den wachsamen Blick auf seinen Koffer im Gepäcknetz verloren hatte, wurde der Schaden nicht erstattet. "Daraus folgert: Der Urlauber muss so stark auf sein Gepäck aufpassen, dass es ihm eigentlich nicht mehr geklaut werden kann." Viel günstiger kann es in einem solchen Fall sein, einen Blick in die Hausratversicherung zu werfen. Diese tritt etwa bei Einbruch ins Hotelzimmer oder bei einem Raubüberfall ein. Wichtig dabei: Der Diebstahl muss genau dokumentiert werden.

Im "Rund-um-sorglos"-Paket oft inklusive, für 99 Prozent aller Urlauber aber unsinnig, sind spezielle Urlaubshaftpflicht, Urlaubsunfall- oder Urlaubsrechtsschutzversicherungen. "Deshalb raten wir auch ausdrücklich nicht zu solchen Paketangeboten", erläutert Rudnik. "Im Falle des Haftpflicht- oder Unfallrisikos ist eine allgemeine Absicherung sowieso empfehlenswert, diese Versicherungen sind günstig, haben bessere Konditionen und gelten in der Regel weltweit." Fazit: Ein vernünftiger Reiseversicherungsschutz besteht aus der Auslandskrankenversicherung, der "Mallorca-Police" für den Mietwagen und eventuell aus einer Reiserücktrittsversicherung. Der Rest ist nicht notwendig.

Extra: Mallorca-Police für den Mietwagen
Billig ist im Urlaubsland ein Mietwagen zu haben. Manchmal ist allerdings der mitgelieferte Haftungsschutz bei Schäden durch den PKW sehr dürftig. Die so genannte "Mallorca-Police" schafft Abhilfe.

Andere Länder, andere Sitten. Wird ein Mietwagen im Ausland gebucht, dann gelten die örtlichen Gesetze. So liegen die gesetzlichen Mindestdeckungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung pro Person etwa in Spanien nur bei 350.000 Euro, in anderen Ländern noch deutlich darunter. Sachschäden sind noch wesentlich schlechter abgesichert. "Deshalb ist die so genannte Mallorca-Police eine sehr wichtige Absicherung, wenn im Ausland ein Wagen gemietet wird", sagt Thorsten Rudnik, Versicherungsexperte des Bundes der Versicherten. Geht die Schadenssumme bei einem Auslandunfall über das Mindestmaß hinaus - und das passiert schnell - dann muss der Urlauber den Fehlbetrag ohne die "Mallorca"-Police aus eigener Tasche bezahlen. Wer sowieso einen eigenen Wagen hat, muss aber möglicherweise keine Zusatzversicherung für den Mietwagen im Ausland abschließen: Viele Kfz-Versicherer haben "Mallorca"-Klauseln in den Verträgen, die auch den Mietwagen verbessert absichern. Allgemein festgeschriebene Deckungssummen gibt es hier aber nicht, ein Blick in die Versicherungsbedingungen der Kfz-Haftpflichtversicherung ist in jedem Fall nötig.

Fahrt mit dem eigenen Auto ist automatisch versichert
"Für die Fahrt mit dem eigenen Wagen ins Ausland gelten die vereinbarten Haftpflichtsummen", beschreibt Rudnik. Minimal müssen dabei deutsche PKW qua Gesetz mit 2,5 Millionen für Personen- und 500.000 Euro für Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden abgesichert sein. Mehr ist besser: Empfehlenswert ist eine Gesamtdeckungssumme von mindestens 50 Millionen Euro und höher für alle Sach-, Vermögens- und Personenschäden, wobei jeder einzelne Personenschaden mit mindestens acht Millionen Euro abgedeckt sein sollte.

Checkliste: Fünf Tipps zur Reiseversicherung

1. Wichtige Absicherungen: Auslandsreisekrankenversicherung, "Mallorca"-Police und bei teuren Reisen die Reiserücktrittsversicherung gehören ins Reisegepäck.
2. Termine einhalten: Eine Reiserücktrittsversicherung kann oftmals nur innerhalb der ersten 14 bis 21 Tage nach der Buchung abgeschlossen werden.
3. Unsinn-Versicherungen weglassen: Gepäckversicherung oder auch spezieller Rechtsschutz sind für genießende Urlauber unnötig.
4. Unterlagen kopieren: Alle Hotlines sollten notiert und Versicherungsscheine in Kopie im Reisekoffer sein.
5. Schaden melden: Unverzüglich muss Schaden gemeldet und dokumentiert werden - so steht es in vielen Verträgen.