Shoppen im Urlaub
Ein Parfüm, eine Armbanduhr, Zigaretten oder Spirituosen, wer kennt das nicht, wenn die Duty-free-Shops mit angeblich preiswerten Produkten aufwarten. Sieht man aber genau hin, lassen sich manchmal vermeintliche Schnäppchen als teurer Spaß entlarven. Denn in Ländern, in denen das Preisniveau ohnehin recht hoch ist, sind auch die zollfreien Angebote in der Regel teurer als in Deutschland. So etwa in Skandinavien und Großbritannien. Eine Flasche Gin kauft man dann besser hierzulande. Sonst gilt: Seit 1999 gibt es für die Länder der Europäischen Union keinen zollfreien Verkauf mehr. Auf Flughäfen finden sich daher immer häufiger so genannte Travel Value Shops. Dort darf dann jeder Reisende hineingehen, aber nur wer außerhalb der EU reist, darf sich mit günstigen Zigaretten eindecken. In vielen Fällen lohnt sich der Kauf dann aber immer noch. Reisende sollten daher überschlagen, was sie in Deutschland bezahlen würden und dann vergleichen.
Geld zurück durch Steuer-Rabatt
Wer im Flughafen-Shop nicht fündig geworden ist, hat im Urlaubsland vielleicht mehr Glück. Viele wissen nicht, dass es bei der Rückreise aus einem Nicht-EU-Land häufig eine Rückzahlung der Mehrwertsteuer für die gekauften Waren gibt. Wer zum Beispiel in Oslo einen Pullover kauft, bekommt bei der Ausreise Geld erstattet. Allerdings gilt das nur dann, wenn Sie sich ein Geschäft aussuchen, das an das Global Refund System angeschlossen ist. Diese Läden sind mit einem blauweißes Tax-free-Logo ausgezeichnet. Der Verkäufer wird dann einen Tax free Cheque ausstellen, denn man dann beim Zoll vorzeigt. Für den so abgestempelten Cheque gibt es dann an einer besonderen Auszahlungsstelle am Flughafen Bares. Siehe auch www.globalrefund.com.
Was eingeführt werden darf
Innerhalb der Europäischen Union lässt sich nach Herzenslust shoppen. Waren dürfen abgabefrei mitgebracht werden. In den 2004 beigetretenen Ländern Zypern und Malta gibt es Einschränkungen bei Tabakwaren. Wer über die Grenzen der EU reist, darf nur eingeschränkt - bis zu einem Wert von 175 Euro - zollfrei Waren mit nach Hause bringen. Wer mehr einführen will, muss für Summen bis 350 Euro einen Pauschalsatz von 13,5 Prozent des Warenwertes auf den Tisch legen. Bei Summen darüber, etwa für Schmuck oder Teppiche, fallen Verbrauchssteuer, Einfuhrumsatzsteuer und Zoll an. Hier sollte man dann genau rechnen, ob sich der Kauf lohnt.
Verboten ist die Einfuhr von Elfenbeinschnitzereien oder Riesenmuscheln. Auch viele Tierarten und Pflanzen beschlagnahmt der Zoll. Beispiele: Papageien, Krokodile, Schlangen, Korallen und bei Pflanzen Aloe, Euphorbien, Ginseng, Kakteen und Orchideen. Die Liste ist noch viele länger und unter www.artenschutz-online.de einsehbar. Auf der sicheren Seite ist, wer von vornherein von Souvenirs wie Tieren oder Pflanzen absieht.