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Ärger beim Transport zum Reiseziel

Die Sachen sind gepackt, es kann losgehen. Ein herrliches Gefühl, wenn der Urlaub vor der Tür steht. Manchmal endet die Freude aber bereits am Flughafen, wenn die gebuchte Urlaubsmaschine einfach nicht abheben will. Bis zu vier Stunden Verspätung muss man bei einem Charterflug verkraften können. Erst nach Überschreiten dieser Zeit besteht ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises oder Entschädigung. Um diesen Mangel später zu beweisen, sollte sofort die Reiseleitung oder die Fluggesellschaft schriftlich informiert werden. Auch andere Reisenden können als Zeugen nützlich sein.

Wo ist das Gepäck?

Auch nach der Landung kann sich der Ärger fortsetzen, wenn das Gepäck verspätet, beschädigt oder sogar verloren gegangen ist. Ein Preisnachlass kommt in Frage, wenn das Gepäck später als einen Tag ankommt. Absolut nötige Reisutensilien können in diesem Fall auf Kosten des Veranstalters gekauft werden. Die verspätete Abfertigung sollte man sich schriftlich geben lassen und eventuelle Kaufbelege natürlich aufbewahren.
Bei Beschädigung und Verlust besteht ein Anspruch auf Schadenersatz. Auch dabei sollte man immer möglichst viele Beweise sammeln, sofort alle Mängel anzeigen und nicht etwa bis zum Ende des Urlaubs damit warten.

Flugänderungen

Manchmal kann es auch passieren, dass die Fluggesellschaft die Flugzeiten verlegt. Dagegen kann man kaum etwas unternehmen, auch wenn diese Änderung erst kurzfristig bekannt gegeben wird. Verschieben sich aber die Hin- und Rückflugzeiten dermaßen, dass mehr als zwei Urlaubstage verloren gehen, ist eine Reispreisminderung möglich.
Wenn die Fluggesellschaft die Reise mit einem anderen Flugzeug - als vom Reiseveranstalter angeboten - durchführen will, muss man das nicht immer hinnehmen. Bestehen etwa technisch nachweisbare Mängel oder Sicherheitsrisiken bei der anderen Gesellschaft, darf der Preis reduziert werden. Einfach Bedenken reichen dagegen nicht aus.

90 Minuten vor Abflug

Es kann noch dicker kommen: Wenn Sie zu spät am Flughafen sind, kann die Fluggesellschaft den Transport verweigern. 90 Minuten vor Abflug sollen Sie am Abfertigungsschalter erscheinen, so will es die Vereinbarung im Kleingedruckten. Da hilft es wenig, auf anderer Schuldige zu verweisen, etwa den Verursacher eines Staus auf der Autobahn. Sie können aber dann Ersatz verlangen, wenn Ihnen der Flug verweigert wird, obwohl am Schalter noch andere Leute vor Ihnen einchecken. In diesem Fall dauert die Abfertigung ja noch an. In solchen Fällen sollte man auf den Flug bestehen und sich eine Ablehnung schriftlich geben lassen. Andere Reisende, die noch in der Schlange stehen und mitfliegen dürfen, sollte man unbedingt als Zeugen benennen.