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Frankfurter Tabelle



Zur Reiseminderung

Sie kennen den Frankfurter Flughafen aber die Frankfurter Tabelle nicht? Wenn Sie den Begriff nicht kennen, macht das gar nichts. Doch was dahinter steckt, könnte interessant sein. Die Tabelle hat zwar dem Flughafen selbst nichts zu tun, wohl aber mit Reisen, genauer gesagt mit Reisemängeln. Die so genannten Frankfurter Tabelle hat einmal das Frankfurter Landgericht ins Leben gerufen, um eine möglichst einheitliche Struktur bei Reisepreisnachlässen zu schaffen.

Dabei lassen sich die verschiedenen Reisemängel in Gruppen unterscheiden. Hier einige Beispiele aus den einzelnen Gruppen:

I. Unterkunft
· Abweichende Art der Unterbringung im gebuchten Hotel
(Hotel statt Bungalow, abweichendes Stockwerk): 5 bis 10 Prozent
· Fehlender Balkon: 5 bis 10 Prozent
· Schäden im Zimmer wie Risse, Feuchtigkeit oder Ungeziefer: 10-50 Prozent
· Lärm in der Nacht: 10 bis 40

II. Verpflegung

· Kompletter Ausfall von Mahlzeiten: 50 Prozent
· Verdorbene oder ungenießbare Speisen: 20 bis 30 Prozent
· Lange Wartezeiten: 5 bis 15 Prozent

III. Sonstige Mängel

· Verschmutzter oder fehlender Swimmingpool, wenn dieser vorher zugesagt war: 10 bis 20 Prozent
· Verschmutzter Strand: 10 bis 20 Prozent
· Fehlende Sauna: 5 Prozent

IV Transport

· Zeitlich verschobener Abflug über 4 Stunden hinaus: 5 Prozent des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde.
· Fehlender Transfer vom Flugplatz zum Hotel: Kosten für das Ersatztransportmittel, zum Beispiel Taxi


Wer bei seiner Reise Mängel feststellt, wird allerdings nicht immer einen Anspruch auf Preisnachlass haben. Geringe Beeinträchtigungen spielen noch keine Rolle. So dürfte eine einzelne Coladose am Strand in der Regel noch kein "verschmutzter Strand" im Sinne der Tabelle sein. Es kommt also auf die Intensität der jeweiligen Nachteile an.

Der Abzug des jeweiligen zutreffenden Prozentsatzes bezieht sich immer auf den Gesamtreisepreis inklusive Transportkosten, wobei aber Versicherungskosten und Zuschläge für erhöhten Flugkomfort abgeziogen werden. Liegen mehrerer Mängelpositionen vor, so werden die Prozentsätze addiert.

Der Reisepreis lässt sich so aber nicht bis auf null senken. Je nach Reise und darin enthaltenen Leistungen ist eine Obergrenze bei der Preisminderung vorgegeben.

Die Tabelle ist für Gerichte allerdings nicht verbindlich, es ist also kein zwingendes Gesetz, an die sich die Richter halten müssen. So berufen sich auch nicht alle Gerichte in Deutschland auf diese Angaben. Dennoch darf man die aufgeführten Minderungsposten als Richtschnur sehen. Dabei ist es übrigens unerheblich, ob die Reise von Köln, Dortmund, Augsburg oder eben Frankfurt startet.

Auch wenn ein Gericht seine Entscheidung nicht an die Frankfurter Tabelle anlehnt, so wird doch bei gegebenen Mängeln ebenfalls Nachlässe beim Preis prüfen und gegebenenfalls gewähren.