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So buchen Sie Hotels richtig

Preiswert und frei von Sorgen, so stellen sich viele den Urlaub vor. Wer sicher gehen möchte, dass nichts schief läuft und dass böse Überraschungen ausbleiben, sollte sich gerade für die Hotelbuchung etwas Zeit nehmen. Schließlich möchte man die Ferien genießen und da können manchmal schon kleine Dinge wie der fehlende Meerblick die Urlaubsfreude trüben.

Der richtige Ort
Bei Städtetrips lohnt sich der Ausflug besonders, wenn man neben einem Billigflug auch ein günstiges Hotel buchen kann. Oft sind die schönen und zentralen Lokationen aber sehr teuer und fressen die Ersparnis beim Flug schnell auf. Hier macht es Sinn, am Stadtrand oder etwas außerhalb nach einer Bleibe zu fahnden. Bei Reisen in große Metropolen - wie beispielsweise London - findet man dort wesentlich günstigere Konditionen. Allerdings muss das Hotel über eine gute öffentliche Verbindung verfügen, sollten man über keinen Mietwagen verfügen. Buchen lassen sich Hotels einfach und bequem über das Internet. Hotelfinder werfen viele verschiedene Angebote aus. Testen Sie etwa den Service bei Billig-Flieger-Vergleich.de unter Hotel.

Leistungen prüfen!
Anspruchslose Urlauber, die lediglich ein Dach über dem Kopf haben wollen und nur auf niedrige Preise achten, nehmen Einschränkungen wie Lärm eher hin. Wer allerdings keine Abstriche machen will, kann schon bei der Buchung vorbeugen. Besonders bei Pauschalreisen lohnt der genaue Blick in das Kleingedruckte. Auch Teilleistungen, wie der bereits erwähnte Meerblick, eine Sauna oder ein Tennisplatz sollte man sich bestätigen lassen. Oft werden in Katalogen solche Vorzüge in Wort und Bild zwar angepriesen, vor Ort ist davon plötzlich nichts mehr zu sehen. Es empfiehlt sich genau nachzufragen und solche Leistungen sicherheitshalber in den Vertrag aufnehmen zu lassen, falls dort nichts steht. Weigert sich der Anbieter dies zu tun, kann man von einem unseriösen Angebot ausgehen. Eine Anzahlung bei Pauschalreisen darf nicht höher als 20 Prozent liegen und für den bezahlten Betrag sollte sich der Urlauber unbedingt einen Sicherungsschein ausstellen lassen. Geht das Reisebüro in der Zwischenzeit Pleite, kann das Geld auf diese Weise von einer Versicherung zurückverlangt werden. Andernfalls ist es meistens weg.

Geld zurück
Zeigt sich am Urlaubsort der eine oder andere Mangel, lässt sich unter Umständen ein Teil der Kosten zurückfordern. War das Zimmer mit Meerblick versprochen und tatsächlich war nur die gegenüberliegende Häuserwand zu sehen, ist eine Preisminderung von 5 bis 10 Prozent angemessen. Manchmal sind die Hotels überbucht und die Reisenden müssen in andere Häuser umziehen. Auch hier lassen sich 10 bis 25 Prozent Nachlass verlangen. Die Gerichte verfahren bei der Bemessung der Minderung unterschiedlich. Oft wird die so genannte Frankfurter Tabelle herangezogen. Dort stehen die Mängel nach Gruppen geordnet und mit jeweiligen Prozentsätzen. Auch bei den Abschlägen gibt es Unterschiede, sie werden nicht immer addiert sondern auch als Gesamtminderung berechnet.